Psychotherapie, Traumatherapie, Gesprächstherapie, Burn Out, Heilpraktiker Psychotherapie, Praxis in Landsberg

Psychotherapie (n. d. Heilpraktikergesetz), Traumatherapie und Supervision

Philipp Märkle, Heilpraktiker für Psychotherapie

Heilpädagoge, Fachberater für Psychotraumatologie (DIPT)

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Praxis für Psychotherapie (n. d. Heilpraktikergesetz), Traumatherapie und Supervsion
Philipp Märkle, Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Bischof-Riegg-Str. 23, 86899 Landsberg am Lech
Bergstraße 6, 86862 Lamerdingen

nachfolgend Praxis genannt

§ 1 Gegenstand: In meiner Praxis können Sie beraterische und psychotherapeutische Dienstleistungen zugelassen nach dem Heilpraktikergesetz in Einzel- oder Gruppensitzungen, einschließlich der dazu notwendigen Diagnostik- und Testverfahren in Anspruch nehmen. Weder die Beratung noch die Psychotherapie ersetzen dabei jedoch eine gründliche körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt. Sie sind bei Beschwerden mit Krankheitswert ausdrücklich aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben. Ihr konkretes Behandlungsziel wird zu Beginn der Arbeit definiert. Die gemeinsame Arbeit umfasst Gespräche und auf Wunsch und nach Absprache auch spezielle Behandlungsmethoden (wie z.B. EMDR, Verhaltenstherapie) ggf. auch alternative Behandlungsmethoden. Die Behandlung zielt darauf ab, Sie darin zu unterstützen, psychische und psychosoziale Probleme zu überwinden, Klarheit über Ihre weitere Zukunft zu gewinnen, Ressourcen für die Zielerreichung zu aktivieren und Sie bei Veränderungen in Ihrem beruflichen und privaten Alltag professionell zu begleiten.

§ 2 Therapie- und Beratungserfolg: Die Praxis kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass möglichst bald ein Therapie- und Beratungserfolg eintritt.

§ 3 Honorar: Das Honorar für eine 60-minütige Sitzung wird vor Beginn der Arbeit entsprechend den Richtlinien der Praxis schriftlich vereinbart. Der Stundensatz wird auf der Basis der tatsächlich angefallenen Zeit berechnet. Hausbesuche sind nicht möglich. Die Bezahlung erfolgt entsprechend der Vereinbarung nach jeder Sitzung in bar gegen Erhalt einer Quittung oder nach schriftlicher Rechnungslegung. Der Honorarbetrag ist dann innerhalb von 7 Tagen per Banküberweisung zu zahlen. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Ihnen und mir vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Praxis (siehe Konditionen) aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.

§ 4 Kostenerstattung: Als Heilpraktiker für Psychotherapie besitze ich keine Zulassung zu den gesetzlichen Krankenkassen. Das hat zur Folge, dass jeder Patient und jede Patientin selbst sowohl für die Informationsbeschaffung als auch für die Beantragung eventueller Kostenerstattungs- und Kostengenehmigungsverfahren verantwortlich ist. Meine Mitwirkung beschränkt sich ausdrücklich darauf, Ihnen ggf. einen Kostenplan sowie eine Abrechnung nach dem GebüH zu erstellen. Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (Privatkrankenkasse) hat keinerlei Einfluss auf das vereinbarte Honorar und die daraus resultierenden Kostenforderungen seitens der Praxis.

§ 5 Termine und Ausfallhonorar: Ich arbeite in einem Bestellsystem, d.h. die vereinbarten Termine werden ausdrücklich für Sie freigehalten. Bitte halten Sie daher die Termine unbedingt ein. Sollten Sie einmal verhindert sein, so bitte ich Sie, dies so früh wie möglich mitzuteilen. Bei Absagen bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin entstehen Ihnen keine Kosten. Ansonsten muss der nicht wahrgenommene Termin, gleich, aus welchen Gründen, auch Krankheit, privat berechnet werden. Diese Stunde kann ich in der Regel so kurzfristig nicht neu besetzen. In diesem Fall muss ich grundsätzlich eine Ausfallentschädigung von 45 Euro je Stunde berechnen. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar.

§ 6 Behandlungsdauer und Kündigung: Die Dauer und Termine der Sitzungen werden zwischen den Vertragspartnern im Erstgespräch und nachfolgend im beiderseitigen Einvernehmen mündlich vereinbart. Der Behandlungsvertrag endet, wenn ein Partner sich dafür entscheidet.

§ 7 Schweigepflicht: Die Praxis unterliegt der Schweigepflicht und muss für den Fall der Auskunftserteilung an Kostenträger oder familiäre Bezugspersonen von dieser Schweigepflicht schriftlich durch den Patienten entbunden werden. Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter. Die Schweigepflicht in meiner Praxis schließt nicht das Zeugnisverweigerungsrecht ein, das bei einer Psychotherapie bei einem psychologischen Psychotherapeuten oder einer ärztlichen Behandlung in Kraft treten würde. Weiterhin gilt die Schweigepflicht nicht gegenüber sorgeberechtigten Personen, z.B. bei Eltern von minderjährigen Kindern, oder wenn die Praxis sich durch die Verwendung von Daten und / oder Tatsachen gegen persönliche Angriffe gegen die eigene Person bzw. gegen ihre Berufsausübung entlasten kann. Gegenüber Ehegatten, Verwandten und anderen Familienangehörigen besteht keine Auskunftspflicht.

Über die Dienstleistungen führt die Praxis Aufzeichnungen (Handakten). Eine Einsichtnahme in diese Aufzeichnungen steht dem Patienten nicht zu und er kann die Herausgabe dieser Aufzeichnungen nicht verlangen. Verlangt der Patient eine Behandlungs- und Krankenakte wird diese kosten- und honorarpflichtig von der Praxis aus der Handakte erstellt. Originale, die sich in der Handakte befinden, werden der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Handakten werden für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt, soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Die Handakten werden nicht vernichtet, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Akten zu Beweiszwecken in Frage kommen könnten.

§ 8 Zusatzvereinbarungen: Mit der Wahrnehmung des vereinbarten Termins bestätigen Sie Ihr Einverständnis zu einer Behandlung oder Beratung auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zusatzvereinbarungen bedürfen generell der Schriftform.

§ 9 Gerichtsstand und Haftung: Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der Praxis. Die Behandlung in meiner Praxis enthebt Sie nicht davon, die volle Verantwortung für Ihre Handlungen selbst zu übernehmen. Bei möglichen Störungen verpflichten Sie sich hiermit, mich darüber zeitnah zu informieren und gemeinsam nach Abhilfe zu suchen.

§ 10 Meinungsverschiedenheiten: Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 11 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages / der AGB insgesamt. In diesem Fall ist die ungültige oder nichtige Bestimmung in freier Auslegung durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Stand: 15. März 2024